Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0870

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 69 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern(KV-M-V) in Verbindung mit § 14 Abs. 4 des Gesellschaftervertrages genehmigt der Gesellschafter die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der § 14 Abs. (4) des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH regelt, dass sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft eine Geschäftsordnung gibt. Diese ist von der Gesellschafterversammlung zu genehmigen.

Ähnlich wie in den Gemeinden zu Beginn dieser Wahlperiode, legt Ihnen der Aufsichtsrat der Gesellschaft die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung zur Genehmigung vor.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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