Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0871

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt, unter Beachtung der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern (Schulentwicklungsplanungsverordnung – SEPVO M-V) vom 04.Oktober 2005, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Dezember 2012, folgende Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020:

 

1.      Fortführung der Grundschule Dorf Mecklenburg für den gesamten Planungszeitraum.

2.      Die Beibehaltung des bestehenden Schuleinzugsbereiches für die Grundschule Dorf Mecklenburg für den Planungszeitraum.

3.      Die Berücksichtigung der umgesetzten Maßnahmen nach § 39a des Schulgesetzes M-V bei der Prüfung der Bestandsfähigkeit der Grundschule Dorf Mecklenburg.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 107 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land M-V, in Verbindung mit der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in M-V vom 04. Oktober 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2012, ist für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 für den Landkreis Nordwestmecklenburg eine neue Schulentwicklungsplanung aufzustellen.

Durch den Landkreis ist die Gemeinde Dorf Mecklenburg als Träger der Grundschule Dorf Mecklenburg aufgefordert worden, die entsprechende Zuarbeit zu leisten und eine Stellungnahme abzugeben.

Zur Erstellung der Zuarbeit wurden folgende Unterlagen genutzt.

Die statistisch nachgewiesenen Geburtenzahlen der jeweiligen Geburtsjahrgänge und die am 28.Juli 2014 vorhandenen Kinder der jeweiligen Geburtsjahrgänge entsprechend dem Melderegister.

Die Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik der jeweiligen Einschulungsjahre.

Die Schulraum- und Sportflächenbilanzen mit den Investitionen seit der letzten Schulentwicklungsplanung 2006.

Die Schulwegzeiten der Schüler zu ihrer Grundschule Dorf Mecklenburg.

Das Schulkonzept der Grundschule Dorf Mecklenburg.

 

 

Zu 1.:

Aufgrund der aus den verwendeten Unterlagen erarbeiteten Daten und der Zukunftsplanung für die Schule beantragt die Gemeinde Dorf Mecklenburg als Träger der Grundschule die Fortführung der Grundschule Dorf Mecklenburg bis zum Ende der Zeitraumes der Schulentwicklungsplanung und darüber hinaus.

In den Jahren 2006 bis 2009 wurden im Bereich Neugestaltung, Umbau und Sanierung Investitionen für die Schule und die Sporthalle in Höhe von 59.396,44 € getätigt. Ein Teil davon wurde gefördert. Diese hohen Investitionen rechtfertigen den weiteren Bestand der Grundschule Dorf Mecklenburg.

 

Zu 2.:

Der Schuleinzugsbereich der Grundschule Dorf Mecklenburg erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet und auf die Gemeinden Groß Stieten und Metelsdorf. Historisch gesehen, haben die Gemeinden Groß Stieten und Metelsdorf schon immer eine enge Beziehung zu Dorf Mecklenburg gehabt. Aus dem Grunde macht es auch Sinn, diese Gemeinden als Schuleinzugsbereich bei Dorf Mecklenburg zu belassen. Die Gemeinde Dorf Mecklenburg trägt, auch bereits aufgrund ihrer Größe, die Verantwortung, allen Schülern der Gemeinde ein entsprechendes Angebot an schulischer Bildung im Grundschulbereich anzubieten und vorzuhalten. Gerade der geringe Anteil an Grundschülern, die Privatschulen besuchen, zeigt, dass der Schulstandort von den Eltern und Schülern angenommen wird.

 

 

Zu 3.:

Die Schule Dorf Mecklenburg arbeitet ständig am Schulprogramm und evaluiert dieses. In der Schule finden Angebotstage statt. Die Schule nimmt regelmäßig an verschiedenen Wettbewerben aus verschiedenen Schulbereichen teil. In der Schule ist  eine Bibliothek vorhanden, die sowohl Unterrichtsmaterialien als auch leichte Literatur für Kinder beinhaltet, die ständig genutzt werden kann.

Durch ein vorhandenes Computerkabinett ist ein computergestützter Unterricht in allen Fächern möglich.

Die Schule arbeitet sehr eng mit der Kita in Kooperation zusammen. Aufgrund der räumlichen Nähe ist ein ständiger Kontakt möglich.

Weiterhin hat die Grundschule Dorf Mecklenburg einen Kooperationsvertrag mit den Grundschulen Lübow und Bobitz auf dessen Grundlage sich die Schulen regelmäßig austauschen und zusammenarbeiten.

Durch die Zusammenarbeit mit der Förderschule Neukloster ist es der Grundschule Dorf Mecklenburg möglich, ihre Schüler intensiv zu fördern und im Rahmen der Inklusion auch Schüler mit Lernschwierigkeiten zu beschulen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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