Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0881

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, stellvertretender Gemeindewehrführer, Gerätewarten, Jugendwart und den Gruppenführern ab dem 01.01.2015, frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen.

 

Gemeindewehrführer                                                                      ___________________

 

Stellv. Gemeindewehrführer                                                        ___________________

 

Gerätewart – Fahrzeuge                                                        ___________________

 

Gerätewart – Technik                                                                      ___________________

 

Jugendwart                                                                                    ___________________

 

Gruppenführer                                                           je              ___________________

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 28. November 2013 gibt es eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungs-verordnung –FwEntsch VO M-V). Gemäß § 1 der FwEntsch VO M-V sind Aufwandsent-schädigungen dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur angeführten Höhe zu zahlen. Dabei sind folgende Höchstgrenzen festgesetzt: Gemeindewehrführer pro Monat 170,00 € und der stellvertretende Gemeindewehrführer 85,00 € pro Monat.  Gemäß § 2 Abs. 2 erhält der stellvertretende Wehrführer höchstens die Hälfte der festgesetzten Aufwandsentschädigung des Wehrführers. Damit sind sämtliche erhöhte Aufwendungen ehrenamtlicher Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren gleich welcher Art abgegolten. Für Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 Abs. 1 FwEntsch VO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden. Dazu zählen auch die Jugend- und Gerätewarte. Für diesen Personenkreis sind keine Höchstbeträge festgesetzt.

Gemäß § 4 Abs. 1 wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeinde-vertretung bestimmt und als monatlicher Pauschalsatz festgelegt.                                         

 

 

 

 

Bisher wurden folgende Beträge gezahlt:

 

Betrag seit  2000 -  Grundlage  Verordnung vom 07.09.2000

Gemeindewehrführer                                             127,82 € pro Monat                           

 

Stellv. Ortswehrführer                                    63,91 € pro Monat                           

 

Jugendwart                                               51,13 € pro Monat              

 

Gerätewart                                                51,13 € pro Monat

 

Bei der Höhe der Aufwandsentschädigung ist zu berücksichtigen, dass die Feuerwehr Dorf Mecklenburg eine Stützpunktfeuerwehr ist.

Zusätzlich hat die Gemeinde Dorf Mecklenburg als Aufgabe per Vertag vom 01.01.1999 für die Gemeinde Metelsdorf die Absicherung des Brandschutzes und der  technischen Hilfeleistung auf deren Territorium übernommen.

Die festzulegende Höhe hängt von den jeweiligen Aufgaben der einzelnen Funktionsträger ab, die durch den Wehrführer, seinen Stellvertreter, den Jugendwart und den Gerätewarten erfüllt werden.

 

Aufgaben des Wehrführers

Der Wehrführer hat:

-       ein Mitgliederverzeichnis oder eine Mitgliedskartei und einen Dienststellenplan zu führen,

-       Einsatzpläne sowie eine  Alarm- und Ausrückeordnung  aufzustellen,

-       die  Einsatzleitung im Territorium der Gemeinde Dorf Mecklenburg und Metelsdorf zu übernehmen,

-       in regelmäßigen Abständen Vorstandssitzungen durchzuführen,

-       nach Absprache mit dem Vorstand Dienstpläne für Unterricht und Ausbildung aufzustellen, für deren Durchführung zu sorgen, die Ausbildung zu überwachen und Termine von wichtigen Übungen und Versammlungen dem Amtswehrführer auf dem Dienstwege zu melden,

-       die Durchführungen von Übungen und Objektschulungen zu planen,

-       zur Förderung des Ausbildungsstandes und zur Heranbildung des Nachwuchses dem Vorstand rechtzeitig geeignete Kräfte zur Teilnahme an Lehrgängen des Kreisfeuerwehrverbandes sowie der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz  vorzuschlagen, ihre Einberufung zu veranlassen sowie wichtige Personalveränderungen dem Amtswehrführer mitzuteilen,

-       die  Gerätewarte, den Jugendwart und den Sicherheitsbeauftragten zu beraten und zu unterstützen,

-       Öffentlichkeitsarbeit und Gewinnung von Förderern für die Feuerwehr zu leisten,

-      die Unfallverhütungsvorschriften mindestens einmal jährlich bekannt zu geben und ihre Einhaltung zusammen mit dem Sicherheitsbeauftragten zu überwachen,

-       den vorbeugenden Brandschutz zu fördern,

-      die Termine der Wahlen und Mitgliederversammlungen dem Bürgermeister und dem Amtswehrführer mitzuteilen,

-      die Gewinnung von Nachwuchskräften und einen zweckmäßigen Altersaufbau zu sichern,

-       den Bedarf an Ausrüstungsgegenständen, Geräten sowie Dienst- und Einsatzbekleidung bei der Gemeinde anzumelden,

-        an Wehrführerdienstbesprechungen teilzunehmen und deren Ergebnisse den Mitgliedern ihrer Feuerwehr zu vermitteln.

 

Pflichten gegenüber der Gemeinde, gemäß Dienstanweisung:

-      den Bürgermeister zu beraten und auf Anforderung über Belange des Brandschutzes zu berichten

-       über wichtige Vorkommnisse zu unterrichten,

-       rechtzeitig über den Finanzbedarf für den Haushalt in Kenntnis zu setzen,

-      über jeden Einsatz der Feuerwehr bei Bränden und Hilfeleistungen besonderer Art sowie zu Alarmübungen sofort zu unterrichten,

-        die Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände der Freiwilligen Feuerwehr in einem einsatzfähigem Zustand zu halten,

-      die Meldung von Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen,

-      die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr durch Ausbildung und Fürsorge ständig einsatzbereit zu halten,

-      die fachliche Beratung der Gemeinde über die Sicherstellung der Löschwasserversorgung und die angeordneten Sicherheitswachen zu gewährleisten,

-      enge Zusammenarbeit bei der Erfüllung der Pflichten mit dem dem Amtswehrführer.

 

 

Aufgaben des stellvertretenden Wehrführers

Der stellvertretende Wehrführer vertritt und unterstützt den Wehrführer:

-       ist zuständig für den Einsatz sowie für die standortbedingte Aus- und Weiterbildung in der Wehr,

-       ist verantwortlich für die Führung der Einsatztagebücher sowie der Einsatzberichte,

-       Öffentlichkeitsarbeit, Mitorganisation von Veranstaltungen auf ihrem Territorium,

-         Vorbereitung und Durchführung von Feuerwehrwettkämpfen,

-          Unterstützung der Jugendarbeit in der Feuerwehr.

 

Im Vertretungsfall übernimmt der Stellvertreter die oben genannten Aufgaben des Wehrführers.

 

Aufgaben des Jugendwartes

Der Jugendwart betreut die Kameradinnen und Kameraden  der Jugendfeuerwehr mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche für den Einsatz in der Feuerwehr vorzubereiten. Er bildet die Jugendlichen entsprechend der Ausbildungspläne aus. Die Ausbildung enthält das Erlernen von Grundtätigkeiten im Feuerwehrdienst sowie die Übung von Geschicklichkeit, Beweglichkeit und Allgemeinwissen. Er fördert den Aufbau des Zusammengehörigkeitsgefühls und organisiert  die Freizeitgestaltung und gemeinsame Unternehmungen innerhalb der Jugendwehr. Er fährt zu Dienstberatungen und Weiterbildungen auf Kreisebene und trägt für die gesamte Jugendarbeit in der Wehr die Verantwortung.

Gleichzeitig trägt er die Verantwortung für die Betreuer der Löschzwerge.

 

Aufgaben der Gerätewarte

 

Die Aufgaben der Gerätewarte sind abhängig von den Aufgaben, die die jeweilige Feuerwehr erfüllt. Die Aufgaben in der Stützpunktfeuerwehr sind umfangreicher als die Aufgaben in einer Feuerwehr mit Grundausstattung.

Diese Aufgabe ist mit nur einem Gerätewart nicht zu bewältigen. Aus diesem Grunde hat der Wehrvorstand die Aufgaben auf 2 Gerätewarte mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben aufgeteilt.

 

 

Gerätewart - Kraftfahrzeuge/kraftgetriebene Geräte/Feuerlöschkreiselpumpen:

Der Aufgabenbereich erstreckt sich auf:

-      regelmäßige Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge,

-    Pflege und Wartung der  Kraftfahrzeuge, kraftgetriebene Geräte wie Überdrucklüfter, Stromerzeuger, Kettensägen, Hydraulische Rettungsgeräte , Feuerlöschkreiselpumpen Tauchpumpen, Aufbauten und Beladung und Sorge für die Einsatzbereitschaft

-     Gewährleistung der Überprüfung der Fahrzeuge und Gerätschaften,

-       Verwaltung des Kraftfahrzeug- und Gerätebestandes,

-      Kontrolle der Reinigung der Kraftfahrzeuge und Einsatzgeräte nach dem Einsatz , Prüfung ob vollzählig vorhanden und einsatzfähig abgelegt,

-       Wartung und Pflege der Gerätschaften,

-      Wintercheck und die Funktionsprobe der Feuerlöschpumpen,

-       jährliche Unterweisung der  Fahrzeugführer,

-       Durchführung aller notwendigen Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Veranlassung dieser Arbeiten nach Rücksprache mit dem Wehrführer.

 

Gerätewart – Technik/ Ausrüstung/ Atemschutz:

-       zuständig für alle Geräte, Technik und Ausrüstung, Gewährleistung der Prüfung von Gerätschaften, Ausrüstung und der baulichen Anlagen,

-        Verwaltung des Ausrüstungs- und Gerätebestandes,

-        Überwachung, Lagerung, Prüfung, Wartung und Veranlassung von eventuellen Instandsetzungen,

-        Wahrnehmung der durchzuführenden Wiederholungsprüfungen/Prüffristen,

-       Wahrnehmung der Überprüfung der Geräte und Ausrüstungsgegenstände,

-        Kontrolle der Reinigung der Einsatzgeräte nach dem Einsatz, Kontrolle auf Vollzähligkeit und richtige Ablage,

-       Veranlassung turnusmäßiger Überprüfung der auf den Fahrzeugen mitgeführten und in den Gerätehäusern befindlichen elektronischen ortsveränderlichen Geräte.

 

-         Beratung des Wehrführers im Aufgabengebiet Atemschutz,

-        Kontrolle der persönlichen Atemschutznachweise,

-        Überwachung des Aufgabengebietes Atemschutz einschließlich der Aus- und Fortbildung,

-      Überwachen, Lagern und Verwalten von Atemschutzgeräten (Terminüberwachung, Veranlassen von Geräteprüfungen, Führen der Gerätenachweise),

-       Mitwirken bei der Aus- und Fortbildung.

 

 

Aufgaben der Gruppenführer:

-          sind Mitglieder des Wehrvorstandes

-          tragen die Verantwortung für die Gruppen und leiten diese

Gruppenführer -  Gruppe 1 + 2

-          erkundet die Lage

-          bestimmen die Aufgabenverteilung innerhalb seiner Gruppe

-          gibt den Einsatzbefehl

-          hat die Fürsorgepflicht für seine Gruppe

-          kann Einsätze mit Personal bis zur Stärke einer Gruppe selbstständig leiten

-          Einsatzvorbereitung- und Planung

-          zuständig für die Dienst- und Schutzbekleidung jedes einzelnen seiner Gruppe

-          zuständig für die Absolvierung von Lehrgängen jedes einzelnen seiner Gruppe

 

Gruppenführer  3

-          zuständig für Ausbildung der Kameraden und für die Planung von Übungen,

-          Terminüberwachung Ärztliche Untersuchung

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2014 über den Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Dorf Mecklenburg zur Anpassung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen in der Feuerwehr beraten und folgendes vorgeschlagen.

 

Wehrführer                            170,00 €

Stellv. Wehrführer                85,00 €

Gerätewart                              80,00 €

Jugendwart                              80,00 €

Gruppenführer   je        25,00 €

 

Durch die Gemeindevertretung ist die Höhe der Aufwandsentschädigung jeweils für den Gerätewart Kraftfahrzeuge und den Gerätewart Technik festzulegen.  Durch den Haupt-und Finanzausschuss wurde nur für den Gerätewart der Betrag festgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die jährliche Ausgabe für  Aufwandsentschädigung beläuft sich auf 6.840,00 €

 

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Anlagen

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