Beschlussvorlage - VO/GV01/2008-120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1

„Wohngebiet Karow“ im südlichen Bereich des Wohngebietes zwischen der

Metelsdorfer Straße   und dem „Gartensteig“ ( Planstraße J ), wie folgt zu ändern : 

-          die Festsetzung der Geh- und Radwege zwischen der Metelsdorfer Straße und dem

          „Gartensteig“ wird aus der Planung genommen

2. Die Entwürfe der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ und der

    Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt  

    werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.

4. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3, Abs. 2, in Verb. § 13, Abs. 2,

    Nr. 2,  BauGB öffentlich auszulegen.

5. Die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind zu beteiligen und

    über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Aufstellung des B- Planes wurde der Bau von insgesamt drei Geh- und Radwegen als Verbindungswege zwischen der Metelsdorfer Straße und der hierzu innerhalb des Plangebietes parallel verlaufenden Planstraße J festgesetzt. Die Wege wurden jedoch im Zuge der Baugebietserschließung nicht hergestellt. Die praktische Erfahrung der letzen Jahre hat gezeigt, dass hierfür auch keine Notwendigkeit besteht. 

Es wird eingeschätzt, dass auch künftig auf eine wegemäßige Verbindung aus dem Wohngebiet heraus zur Metelsdorfer Straße verzichtet werden kann. Hinzukommt, dass in diesen Bereichen vorhandene baulichen Anlagen und Nutzungen gegen den Ausbau der Wege sprechen.

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