Beschlussvorlage - VO/GV10/2014-0433
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 "Uferzone" in Hohen Viecheln
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Bauamt
 
- Bearbeiter:
 - Juliane Kruse
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Hohen Viecheln 
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 Vorberatung 
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 10.11.2014 
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Erledigt
 
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 Gemeindevertretung Hohen Viecheln 
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 Entscheidung 
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 15.12.2014 
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln beschließt den Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 10 „Uferzone“ in Hohen Viecheln.
2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1
BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.10.2013 die Aufstellung des B- Planes beschlossen, mit dem folgende Planungsziele verfolgt werden:
- Erhaltung und Verbesserung des Gestaltungswertes der Uferzone am Schweriner See,
- Sicherung baurechtlich relevanter Änderungen der Bestandsbebauung, was auch teilweise
Nutzungsänderungen und Nutzungserweiterungen einschließt,
- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Gesamtanlage,
- Ausbau der Uferzone für eine weitere touristischen Nutzung,
- Erhöhung der Qualität und Attraktivität vorhandener baulicher Anlagen,
- Klarstellung der planungsrechtlichen Situation durch Überplanung des touristisch genutzten Areals,
Mit der vorliegenden 1. Planfertigung soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
