Beschlussvorlage - VO/GV03/2014-0319

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Straße „Ringstraße“ wurde hinsichtlich der Fahrbahn, des Gehweges, der Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung im Bereich zwischen der Einmündung in die „Ringstraße“ im nordwestlichen Bereich bis zur Einmündung in den Parkplatz / „Siedlungsring“ innerhalb der in der Anlage A 1 eingezeichneten Strecke erneuert. Da sich diese Baumaßnahme lediglich auf diesen Teilbereich der Straße erstreckt, beschließt die Gemeindevertretung, dieses Teilstück auf der Grundlage eines Abschnitts im Sinne von § 8 Abs. 4 KAG MV abzurechnen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Groß Stieten hat den Bereich der Ringstraße gemäß der Kennzeichnung ausweislich der anliegenden Flurkarte im Jahr 2011 im dritten Bauabschnitt der Baumaßnahme „Ringstraße Groß Stieten“ erneuert.

 

Die Ausbaumaßnahme beginnt in der Einmündung zur Ringstraße des ersten Bauabschnittes und endet im Anschlussbereich an den öffentlichen Parkplatz und die Straße „Siedlungsring“, sie weist eine Länge von 120 m auf.

 

Die ursprünglich vorhandene Fahrbahn und der Gehweg aus Beton sind abgebrochen worden. Gleiches gilt für die vorhandene Beleuchtungsanlage. Die Straßenentwässerung war unzureichend vorhanden.

 

Dieser Bereich wurde wie folgt erneuert:

Es ist eine neue Regenwasserleitung entlang der Straße errichtet worden sowie eine Fahrbahn in Asphaltbauweise in einer Breite von 3,50 m mit einem einseitig angeordneten 1,25 m breiten überfahrbaren Gehweg. Zur Ableitung des Oberflächenwassers wurden Straßenabläufe angeordnet. Die neue Straßenbeleuchtungsanlage ist DIN-gemäß errichtet worden.

 

Die Baumaßnahme begann 23.08.2011 und endete mit der Abnahme am 16.12.2011.

 

Die Ausbaumaßnahme endet im Einmündungsbereich zum öffentlichen Parkplatz / „Siedlungsring“. Der weitere Ausbau des „Siedlungsring“ ist erst für die Zukunft geplant..

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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