Beschlussvorlage - VO/GV03/2014-0320

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Straße "Ringstraße" gemäß der Kennzeichnung laut Anlage A1 wurde hinsichtlich der Fahrbahn, der Straßenentwässerung, des Gehweges und der Straßenbeleuchtung erneuert, beginnend am Gehweg an der B 106 bis zum Gemeindehaus an der Einmündung „Kurze Straße“ in einer Länge von 299 m. Da sich diese Erneuerungsmaßnahme nur auf ein Teilstück der Anlage „Ringstraße/Am Felde“ erstreckt, beschließt die Gemeindevertretung dieses Teilstück auf der Grundlage eines Abschnitts im Sinne von § 8 Abs. 4 KAG MV abzurechnen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahre 2010 hat die Gemeinde Groß Stieten den ersten Bauabschnitt errichtet. Hierbei handelt es sich um einen geradlinigen Abschnitt vom Gehweg an der B 106 bis zum Gemeindehaus mit Anbindung an die „Kurze Straße“ in einer Länge von 299 m. Verwiesen wird auf die farbliche Kennzeichnung der anliegenden Flurkarte Anlage A 1.

 

Die Ausführung begann im August 2010 und endete mit der förmlichen Abnahme am 26.11.2010. Die bestehende Fahrbahn und die Gehwege aus Beton und Gehwegplatten sind abgebrochen worden. Gleiches gilt für die vorhandene Beleuchtungsanlage. Die Straßenentwässerung war unzureichend vorhanden.

 

Es ist eine neue Regenwasserleitung entlang der Straße errichtet worden sowie eine Fahrbahn in Asphaltbauweise in einer Breite von 3,50 m mit einem einseitig angeordneten 1,25 m breiten überfahrbaren Gehweg. Zur Ableitung des Oberflächenwassers wurden Straßenabläufe angeordnet. Die neue Straßenbeleuchtungsanlage ist DIN-gemäß errichtet worden.

 

Die Baumaßnahme ist nicht fortgeführt worden in gerader Linie in die Straße "Am Felde" die bis zum „Petersdorfer Weg“ fortführt. Der Ausbau dieser zweiten Teilstrecke ist erst für die Zukunft geplant.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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