Beschlussvorlage - VO/GV11/2014-0379

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ventschow hatte bereits am 31.03.2008 die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Mecklenburg-Vorpommen ab dem 01.01.2010 beschlossen.

Gemäß § 2 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KommDoppikEG M-V), hat jede Gemeinde zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppischen Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung (§§ 2 und 3 des Kommunalprüfungsgesetzes, KPG M-V), hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, die Eröffnungsbilanz am 20.11.2014 geprüft.

Auf der Grundlage des Berichts zur Prüfung der Eröffnungsbilanz und dem erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, der Gemeindevertretung Ventschow die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 festzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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