Beschlussvorlage - VO/GV04/2014-0332

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung fasst zu den im Sachverhalt dargelegten Vorschlägen folgenden Beschluss: ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Metelsdorf ist Träger der Straßenbaulast der „Mecklenburger Straße“ in der Gemarkung Metelsdorf, die bislang für den verkehrsüblichen Gebrauch gewidmet ist.

Ein Bürger der Gemeinde schlägt vor, bei der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen:

Tempo 30-Zone,

                                        Beginn: Einmündungsbereich B 208 / Mecklenburger Straße

                            Ende:   ca. 20 m vor Ortsausgangstafel Richtung Dorf Mecklenburg

sowie

Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse mit Zusatzzeichen.

Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.

Letztere Anordnung für ein Verkehrsverbot macht eine straßenrechtliche Teileinziehung erforderlich, die durch die Landrätin vorzunehmen ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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