Beschlussvorlage - VO/GV04/2014-0332
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur verkehrsrechtlichen Nutzungsbeschränkung der Metelsdorfer Straße in der Gemarkung Metelsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ralf Augustat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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20.01.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Metelsdorf ist Träger der Straßenbaulast der Mecklenburger Straße in der Gemarkung Metelsdorf, die bislang für den verkehrsüblichen Gebrauch gewidmet ist.
Ein Bürger der Gemeinde schlägt vor, bei der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen:
Tempo 30-Zone,
Beginn: Einmündungsbereich B 208 / Mecklenburger Straße
Ende: ca. 20 m vor Ortsausgangstafel Richtung Dorf Mecklenburg
sowie
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse mit Zusatzzeichen.
Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie 7,5 t, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.
Letztere Anordnung für ein Verkehrsverbot macht eine straßenrechtliche Teileinziehung erforderlich, die durch die Landrätin vorzunehmen ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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265,6 kB
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1,2 MB
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740,8 kB
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