Beschlussvorlage - VO/GV04/2014-0333

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt, in den Haushaltsplan 2015 die notwendigen Mittel für die Weiterführung des straßenbegleitenden Radweges an der Mecklenburger Straße bis zum Abzweig Rambow einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Kosten für die Planung, den Grunderwerb und die Bauausführung zu ermitteln.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ein Bürger aus der Gemeinde beantragt, den Radweg an der Mecklenburger Straße vom Haus Nr. 21 (Brandtsche Bauernstelle) in Richtung Dorf Mecklenburg bis zum Rambower Weg weiter zu führen.

Da die Gemeinde Metelsdorf Träger der Straßenbaulast ist, obliegt die Entscheidung und die mögliche Bauausführung inklusive Grunderwerb der Gemeinde Metelsdorf.

Sowohl im Zuge des „Metelsdorfer Natur-u. Geschichtsrundweg“, als auch im Förderprojekt „Touristisches Leitsystem Schweriner Seenland“ wurde der Radweg ab dem Haus Nr. 21 bereits über den Wallensteingraben in Richtung Karow ausgebaut und als solcher publiziert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mit Fördermitteln ist wegen des bereits geförderten Abschnitts des Radweges über den Wallensteingraben in Richtung Karow nicht zu rechnen.

 

 

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Anlagen

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