Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz erteilt ihre Zustimmung zur Wahl von Bernhard Kujat zum Stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bobitz, Ortsfeuerwehr Beidendorf und beruft ihn in diese Funktion.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03. Mai 2002 wählen die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Stellv. Ortswehrführer.

In der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Beidendorf am 04.07.2008 wurde der Kamerad Bernhard Kujat mit der beschlussnotwendigen 2/3-Mehrheit zum Stellv. Ortswehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl der Orts- und Gemeindewehrführer und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

 

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