Beschlussvorlage - VO/GV01/2015-0890
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Konzept der Ganztagsverpflegung in der KITA
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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20.01.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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10.02.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg berät das vorliegende Verpflegungskonzept der Kindertagesstätte Dorf Mecklenburg und beschließt:
1. Die Erteilung der Zustimmung zum vorliegenden Konzept der Vollverpflegung als Bestandteil des pädagogischen Konzeptes.
2. Der Essenanbieter und zukünftige Vertragspartner der Gemeinde Dorf Mecklenburg für die Ganztagsverpflegung in der Kita Dorf Mecklenburg ist die Firma Primus Service GmbH.
3. Die Abrechnung der Verpflegungskosten des Essenanbieters mit den Personensorgeberechtigten erfolgt als Spitzabrechnung über den Essenanbieter. Die Kosten der Getränke gehören zu den Kosten der Verpflegung und sind in den Verpflegungskosten des Essenanbieters enthalten. Die Abrechnung der zusätzlichen Personalkosten erfolgt monatlich in der Kita.
4. Die Höhe der Kosten der Ganztagsverpflegung beträgt:
Vollverpflegung: 4,86
Teilverpflegung ohne Vesper: 4,01
Teilverpflegung ohne Frühstück: 3,60
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) 2013 wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2015 die Verpflichtung für die Träger der Kindertagesstätten eingeführt, eine vollwertige und gesunde Verpflegung während der gesamten Betreuungszeit anzubieten. Die Vollverpflegung in den Kindertagesstätten ist als integraler Bestandteil eingeführt worden. Damit ist die Vollverpflegung ab dem 01.01.2015 ein von den Personensorgeberechtigten nicht abwählbarer untrennbarer Bestandteil der Aufgaben zu Bildung, Erziehung und Betreuung und damit des pädagogischen Konzeptes.
Für die Träger der Kindereinrichtungen besteht die Pflicht, eine Ganztagsverpflegung für die Kinder in der Einrichtung anzubieten.
Der Gesetzgeber überlässt die Umsetzung der Vollverpflegung und die Form der Abrechnung dem Träger der Einrichtung.
Die Umsetzung ist im Konzept beschrieben. Die Kindertagesstätte Dorf Mecklenburg hat sich unter Mitwirkung des Kitaelternrates für die Verpflegung zum Frühstück, zum Mittag, zum Vesper und für die Zwischenmahlzeiten für einen externen Essenanbieter, die Firma Primus Service GmbH mit Sitz im Malteserstift Sankt Elisabeth in Wismar, entschieden. Zukünftig wird der Träger der Einrichtung, die Gemeinde Dorf Mecklenburg, Vertragspartner dieser Firma für die Lieferung der Vollverpflegung. Die Kita Dorf Mecklenburg bekommt seit 1 Jahr von dieser Firma das Mittagessen geliefert und ist mit der Firma zufrieden.
Der Gesetzgeber überlässt dem Träger der Einrichtung die Art der Abrechnung mit den Personensorgeberechtigten. Die Abrechnung erfolgt als Spitzabrechnung zwischen dem Essenanbieter und den Personensorgeberechtigten. Die zusätzlichen Kosten der Küchenkraft müssen direkt zwischen Eltern und Kindertagesstätte abgerechnet werden.
Die Getränke sind Bestandteil des Lieferumfanges des Essenanbieters. Diese sind in den Kosten der Verpflegung enthalten. Die täglichen Kosten der Verpflegung setzen sich wie folgt zusammen:
Verpflegungsart | Kosten für das Frühstück einschl. Obst | Kosten für das Mittagessen | Kosten für das Vesper | Zusätzliche Personal-kosten | Gesamtkosten |
Vollverpflegung | 1,15 | 2,75 | 0,85 | 0,11 | 4,86 |
Teilverpflegung ohne Vesper | 1,15 | 2,75 |
| 0,11 | 4,01 |
Teilverpflegung ohne Frühstück |
| 2,75 | 0,85 |
| 3,60 |
Die Kindertagesstätte setzt das Konzept ab dem 01.03.2015 um. Veränderungen, die sich aus der praktischen Umsetzung ergeben, werden ständig angepasst und wenn erforderlich im Konzept neu beschrieben.
Die Personensorgeberechtigten und die Fachberaterin Frau Müller wurden im Rahmen der Mitwirkung und Beratung in die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung zur Vollverpflegung mit einbezogen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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