Beschlussvorlage - VO/GV08/2015-1445
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Elternkosten der gesetzlichen Vollverpflegung in der KITA
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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Vorberatung
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21.01.2015
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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28.01.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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18.02.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, dass die folgenden Kosten der Verpflegung als integraler Bestandteil des Leistungsangebotes ab dem 01.03.2015 in folgender Höhe von den Eltern zu zahlen sind:
Das Mittagessen wird durch die Eltern mit dem Essenanbieter direkt spitz abgerechnet.
Kosten der Mittagsverpflegung: 2,40/Tag
Pauschalbetrag für Ganztagsverpflegung ohne Mittagessen: 8,00/Monat
Pauschalverpflegung bei einem Halbtags- oder Teilzeitplatz
ohne Mittagessen: 5,50/Monat
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Gemeindevertretersitzung vom 03.12.2014 wurden Festlegungen zum Inhalt des Konzeptes und zur Umsetzung der Ganztagsverpflegung getroffen.
Die Festlegungen zur Höhe der Kosten der Verpflegung wurden aufgrund des Probelaufes in der Kita auf die Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.02.2015 verschoben.
Die Kosten der Verpflegung setzen sich wie folgt zusammen:
Kosten des Essenanbieters Mittagsverpflegung täglich nach Spitzabrechnung | Kosten für Frühstück monatlich pauschal | Kosten für Vesper monatlich pauschal | Kosten für Frühstück und Vesper monatlich pauschal |
2,40 | 5,50 | 5,50 | 8,00
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Aufgrund des Beschlusses vom 03.12.2014 werden die Kosten der Mittagsverpflegung entsprechend der täglichen Meldung beim Essenanbieter nach den angemeldeten Mahlzeiten verursachergerecht abgerechnet.
Der Essenanbieter rechnet die Kosten der Mittagsverpflegung mit den Eltern selbst ab.
Die Abrechnung der Mittagsverpflegung für Eltern mit Übernahme der Verpflegungskosten durch das Jugendamt erfolgt zwischen Essenanbieter und Träger der Einrichtung.
Die Kosten für Frühstück und Vesper einschließlich der Getränke sind pauschal mit 16 Tagen pro Monat berechnet worden. Die Kosten bleiben bis zur Überarbeitung und Evaluierung des Konzeptes bzw. bis zur nächsten Leistungsverhandlung bestehen.
Die Berechnung der Kosten für die Frühstücks- und Vesperversorgung ergibt sich aus der Testphase mit den Einkäufen der Kita und der probeweisen Zubereitung und dem Verzehr der Frühstücks- und Vespermahlzeiten.
Die Abrechnung der Frühstücks- und Vespermahlzeit erfolgt analog und zeitgleich mit den Elternbeiträgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14 kB
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