Beschlussvorlage - VO/GV10/2015-0454

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zur Wahl von Ricardo Janzer zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hohen Viecheln.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntmachung vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Wahlversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hohen Viecheln am 23.01.2015 wurde der Kamerad Ricardo Janzer mit der Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Stimm-berechtigten zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter in das Beamtenverhältnis berufen und zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist die Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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