Beschlussvorlage - VO/GV10/2015-0454
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung der Gemeindevertretung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hohen Viecheln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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16.02.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntmachung vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.
Bei der Wahlversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hohen Viecheln am 23.01.2015 wurde der Kamerad Ricardo Janzer mit der Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Stimm-berechtigten zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter in das Beamtenverhältnis berufen und zu Ehrenbeamten ernannt.
Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist die Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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727,9 kB
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