Beschlussvorlage - VO/GV12/2015-0400

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Barnekow beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das bestehende Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 47 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben, und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushalt 2015 konnte im Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden. Der Ausgleich des Finanzhaushaltes ist nur möglich durch die Inanspruchnahme weiterer Kassenkreditmittel.

Grundlage bildet das Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2011, welches jährlich fortgeschrieben wird.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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