Beschlussvorlage - VO/GV09/2014-0770

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Felix Baumann, Beidendorf, am  7.11.2014=   300,00 € Geldspende für FFw Beidendorf

 

Carsten Tidow, Beidendorf, am 10.12.2014=  150,00 € Geldspende für KITA Tressow

 

Carsten Tidow, Beidendorf, am 16.12.2014=  150,00 € Geldspende für Grundschule Bobitz

 

Rolf Kröger,                         am 06.02.2015 = 150,00 € Geldspende für FFw Groß Krankow

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 €  kann  der Hauptausschuss  über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V entscheiden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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