Beschlussvorlage - VO/GV03/2015-0339
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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15.04.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Annahme folgender Spenden:
? Jagdgenossenschaft Groß Stieten Neu Stieten = 250,00 für 20-jähriges
Bestehen JFw
? Jagdgenossenschaft Groß Stieten Neu Stieten =250,00 für 25-jähriges
Bestehen Partnerschaft FFw Groß Stieten FFw Tornesch
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Bei Beträgen über 100 entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
