Beschlussvorlage - VO/GV03/2015-0339

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Annahme folgender Spenden:

 

?         Jagdgenossenschaft Groß Stieten – Neu Stieten              = 250,00 € für 20-jähriges

Bestehen JFw

 

?         Jagdgenossenschaft Groß Stieten – Neu Stieten              =250,00 € für 25-jähriges

Bestehen Partnerschaft FFw Groß Stieten – FFw Tornesch

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

 

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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