Beschlussvorlage - VO/GV08/2015-1510

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Ausführungsplanung Stand März 2015 für den Ausbau des 1. BA des Uferweges in Bad Kleinen, beauftragt das Amt mit der öffentlichen Ausschreibung des Vorhabens und bevollmächtigt den Bürgermeister, vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsichtbehörde, das Zuschlagsschreiben für den günstigsten Bieter allein zu unterschreiben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem Beschluss zur Entwurfsplanung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.09.2014 wurde am 12.11.2014 in einem Gespräch mit Anliegern des Uferweges festgelegt, dass anstelle der Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone, die Zone 30 erhalten bleiben soll (das Protokoll ging allen Gemeindevertretern zu). Obwohl die Planung entsprechend dieser neuen Anforderungen überarbeitet wurde, sind im Zuge der baufachlichen Prüfung weitere Änderungen in der Ausführungsplanung vorzunehmen, die von dem beauftragten Planer Herrn Storm eingearbeitet werden.

 

Vom Landkreis wurden der Gemeinde für  das Vorhaben Zuwendungen bewilligt, die bis zum 25.11.2015 mit bezahlten Rechnungen abgerufen werden müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Baumaßnahme schnellstmöglich ausgeschrieben und wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, vergeben werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten: 725.900 €

Zuwendungen: 353.225,36 €

DB Netz AG: noch in Verhandlung

 

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Anlagen

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