Beschlussvorlage - VO/GV08/2015-1518

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, ab dem 01.01.2016 die Hebesätze für

 

die Grundsteuer A von bisher  200 v. H.  auf   280 v. H.;

die Grundsteuer B von bisher  300 v. H.  auf   350 v. H.  und

die Gewerbesteuer von bisher 300 v. H.  auf   320 v. H.

zu erhöhen.

 

Die Festsetzung erfolgt mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bad Kleinen befindet sich seit Jahren in der Haushaltssicherung. Das bestehende Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2010 wird jährlich fortgeschrieben.

Als eine Maßnahme zur Verbesserung der Einnahmesituation, ist vorgesehen, die Hebesätze auf das durchschnittliche Landesniveau anzuheben. Die Anhebung der Hebesätze wird bereits seit Jahren in der rechtsaufsichtlichen Stellungnahme zur Haushaltssatzung gefordert.

Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt in der Regel mit Erlass der Haushaltssatzung für das entsprechende Haushaltsjahr, jedoch spätestens bis 30.06. eines Jahres. (§ 25 Abs. 3 GrStG)

Da der Erlass der Haushaltssatzung 2015 (Tag der Bekanntmachung) nicht rechtzeitig erfolgt, ist die Erhöhung ab dem Jahr 2016 vorgesehen. Dieses wurde bereits bei der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 berücksichtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es wird mit Mehrerträgen und Mehreinzahlungen ab dem Jahr 2016 von jährlich 78.900 € gerechnet.

 

Grundsteuer A           +   5.300 €

Grundsteuer B           + 50.300 €

Gewerbesteuer          + 23.300 €

                                      78.900 €

 

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