Beschlussvorlage - VO/GV08/2015-1520
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Inge Hein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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15.04.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kursivdruck zeigt die Änderungen zur bestehenden Hauptsatzung an.
Der § 8 Entschädigungen erhält aufgrund der Entschädigungsverordnung M-V vom 27. August 2013 eine Neufassung.
Für die zugelassenen Aufwandsentschädigungen sind die Höchstbeträge im Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung eingearbeitet. (siehe Entsch VO M-V)
Neu mitaufgenommen wurde in der Satzung aus dem § 8 der Abs. 2 der Entsch VO M-V, dass die stellvertretenden Personen des ehrenamtlichen Bürgermeisters eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung monatlich erhalten können, unabhängig davon ob die Vertretung ausgeübt wird. Bisher wurde in der Hauptsatzung der Gemeinde die Zahlung einer Aufwandsentschädigung geregelt bei ausgeübter Vertretung.
Ergebnis der Beratung im Finanzausschuss:
Es werden verschiedene Varianten der Gestaltung beraten.
Ergebnis nach ausführlicher Beratung und Vorschlag für die nächste Gemeindevertretersitzung extra Beschluss vor dem TOP Haushalt:
? Aufwandsentschädigung sollte ab 2016 nach der aktuellen EntschVO mit dem Höchstsatz erfolgen
? für 2015 bleiben die jetzigen Aufwandsentschädigungen noch unverändert
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen
Ergebnis der Beratung im Hauptausschuss am 01.04.2015:
Den Mitgliedern des Hauptausschusses liegt die Entschädigungsverordnung des Landes M-V für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Gemeindevertretungen vor.
Herr Rohde erläutert, warum es sinnvoll erscheint, die Anpassung der Höchstbeträge für die Gemeinde Bad Kleinen vorzunehmen und geht insbesondere darauf ein, dass sich der Städte- und Gemeindetag für eine Stärkung der Position für die ehrenamtlich Tätigen und der Bürgermeister eingesetzt hat und die Entschädigung dieses zum Ausdruck bringen sollte.
Durch die Mitglieder der Gemeindevertretung und den Bürgermeister wird ein hohes ehrenamtlichen Engagement gefordert und die Entschädigung ist dafür nur ein kleiner und gerechter Ausgleich.
Herr Wedel und Herr Wölm schließen sich dieser Auffassung an, wobei Frau Rathsack und Herr Hischer die Auffassung vertreten, die alten Beträge beizubehalten.
Sodann beantragt Herr Wölm, dass eine entsprechende Beschlussvorlage fertiggestellt, wird, welche die Höchstbeträge zum Inhalt hat, wobei diese erst ab 01.7.2015 in Kraft treten soll.
Über diesen Vorschlag wird abgestimmt.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem so geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Beschluss der Höchstbeträge der Aufwandsentschädigungen steigt im Haushaltsjahr 2015 der finanzielle Bedarf von bisher 20.000 Euro auf ca. 28.000 Euro. Der Mehrbedarf ist abhängig von dem Inkrafttreten der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.
Für ein vollständiges Jahr betragen die Mehrausgaben 15.500 Euro.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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