Beschlussvorlage - VO/GV02/2015-0528

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Lübow beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das bestehende Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 47 der Kommunalverfassung M-V, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben  und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushalt 2015 konnte im Ergebnishaushalt ausgeglichen werden. Der Ausgleich des Finanzhaushaltes ist nur möglich durch die Inanspruchnahme der noch vorhandenen eignen liquiden Mittel bzw. für den investiven Teil durch die Inanspruchnahme eines Investitionskredites.

Grundlage bildet das Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2011, das jährlich fortgeschrieben wird.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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