Beschlussvorlage - VO/GV02/2015-0529

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lübow beschließt dem Entwurf zur 58. Änderung

„Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress

und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit

den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel“ der

Hansestadt Wismar zuzustimmen.

Die Gemeindevertretung Lübow hat keine Hinweise oder Bedenken.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund des Posteingangs war eine vorherige Beratung im Bauausschuss nicht möglich.

 

Im wirksamen F-Plan der Hansestadt Wismar ist die Fläche im Bereich Alter Hafen als Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie Gewerbegebiet dargestellt. Ziel der Planung ist eine Änderung des Planbereiches in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel. Diese Darstellung entspricht den bereits vorhandenen und auch künftig angestrebten Nutzungen an diesem für die Hansestadt Wismar besonderen Standort im Bereich des UNESCO- Welterbes. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Entwicklung touristischer Angebote einschließlich damit korrespondierender Nutzung wie z.B. Erholung und Einzelhandel zu legen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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