Beschlussvorlage - VO/GV09/2015-0798
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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11.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Feuerwehrförderverein Bobitz, am 27.03.2015 = 2.000,00 Geldspende für FFw Bobitz
(Anschaffung MTW)
EGGER-Holzwerkstoffe, am 08.04.2015 = 601,00 Geldspende für FFw Beidendorf
(Kinderuniformen)
Autohaus Preuss GmbH, am 23.04.2015 = 1.000,00 Geldspende für FFw Beidendorf
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,
das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 kann der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden entscheiden. Ab einer Wertgrenze über 1.000 entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
