Beschlussvorlage - VO/GV10/2015-0466

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Hohen Viecheln für das Haushaltsjahr 2015.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung jedes Jahr eine Haushaltsatzung zu erlassen. Nach erfolgter Beratung im Hauptausschuss der Gemeinde Hohen Viecheln erfolgt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

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