Beschlussvorlage - VO/GV10/2015-0470

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt dem Entwurf zur 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 14 A „Gallentin Süd“ der Gemeinde Bad Kleinen zuzustimmen. Die

Gemeinde Hohen Viecheln hat keine Hinweise oder Bedenken.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Planungsziel der Gemeinde ist die Sicherung, Entwicklung und Wiedernutzbarmachung des

bereits früher für den Tourismus genutzten Standortes im Ortsteil Gallentin unmittelbar am

Ufer des Schweriner Sees. Um die Auswirkungen gering zu halten, ist beabsichtigt, nur

wenige textliche Festsetzungen zu ändern. Das bereits realisierte Allgemeine Wohngebiet

wird nicht geändert. Für diesen Bereich gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.

14A auch weiterhin. Im Bereich der Sondergebiete Ferienhausgebiet und Sondergebiete

Beherbergung und Infrastruktur sind nur wenige Änderungen der textlichen Festsetzungen

vorgesehen. Maßgeblich soll die Anordnung der Gebäude entsprechend des neuen

Nutzungskonzeptes angepasst werden. Nutzungen, die nicht auch schon durch den

Bebauungsplan Nr. 14A zulässig gewesen wären, sollen nur in geringem Umfang festgesetzt

werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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