Beschlussvorlage - VO/GV01/2015-0929

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt dem Abweichungsantrag von den örtlichen Bauvorschriften, hier Abweichung von der Einfriedungsart und Höhe auf den Flurstücken 105/88, 105/89, Flur 1, Gemarkung Karow zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Eigentümer der o.g. Grundstücke, Zum Wallensteingraben 18 stellt den Antrag zur Errichtung einer natürlichen Trockenmauer (aus Feldsteinen) ca. 90 cm hoch in Abhängigkeit zum Straßengefälle.

Laut B-Plan sind zulässig: lebende Hecken, Ziegelmauern und Holzzäune sowie Mischformen aus den genannten Einfriedungsarten. Die straßenseitigen Grundstückseinfriedungen dürfen eine Höhe von 80 cm über der Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße, gemessen in Fahrbahnmitte, nicht überschreiten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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