Beschlussvorlage - VO/GV04/2015-0342

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt dem Entwurf zur 58. Änderung

„Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress

und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit

den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel“ der

Hansestadt Wismar zuzustimmen.

 

Die Gemeindevertretung Metelsdorf hat keine Hinweise oder Bedenken.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im wirksamen F-Plan der Hansestadt Wismar ist die Fläche im Bereich Alter Hafen als

Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie

Gewerbegebiet dargestellt. Ziel der Planung ist eine Änderung des Planbereiches in

Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und

Einzelhandel. Diese Darstellung entspricht den bereits vorhandenen und auch künftig

angestrebten Nutzungen an diesem für die Hansestadt Wismar besonderen Standort im

Bereich des UNESCO- Welterbes. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Entwicklung

touristischer Angebote einschließlich damit korrespondierender Nutzung wie z.B. Erholung

und Einzelhandel zu legen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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