Beschlussvorlage - VO/GV04/2015-0345

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2015.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist aufgrund § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben, und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Der Ergebnishaushalt der Gemeinde Metelsdorf konnte nicht ausgeglichen werden. Das Defizit im Finanzhaushalt wird durch die Inanspruchnahme liquider Reservemittel gedeckt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

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