Beschlussvorlage - VO/GV04/2015-0349

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß des § 9 Straßen-u. Wegegesetz des Landes

M-V bei der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg einen Antrag auf Teileinziehung der kompletten „Mecklenburger Straße“ in Metelsdorf zu stellen.

 

Straßenrechtliche Nutzungsbeschränkung : Fahrverbot für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t.

 

Ausnahmen: „Land –u. forstwirtschaftlicher Verkehr frei“.(ZZ 1026-38)

                     „Anliegerverkehr frei“ (ZZ 1020-30)

 

Die übrigen Benutzungsarten –u. kreise bleiben unberührt.

 

Flurstücke der teileinzuziehenden Straße:

Gemarkung Metelsdorf, Flur 2, Flurstücke 112, 262 verzeichnet im Grundbuch von Metelsdorf, Blatt 1551, sowie:

Gemarkung Dorf Mecklenburg, Flur 2, Flurstück 338/6, verzeichnet im Grundbuch von Metelsdorf, Blatt 1551,

alle in Eigentum der Gemeinde Metelsdorf.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Begründung für die oben genannte, dauerhafte Beschränkung:

……………………………………………………………………………………………………………………hier bitte in der GV-Sitzung Begründungen des „öffentliches Wohls“ formulieren ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………....

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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