Beschlussvorlage - VO/GV02/2015-0537

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lübow beschließt das Einvernehmen für die Errichtung eines Antennenträgers - Stahlgittermast auf dem Flurstück 15/3, Flur 1, Gemarkung Triwalk zu erteilen.

 

Begründung, wenn nein:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch den Antragsteller (Mobilfunk-Firma) wurde der Bauantrag zur Errichtung eines Stahlgitter- Antennenträgers gestellt.

Dieser soll auf einem Privatgrundstück an der Gemeindestraße nach Hof Triwalk errichtet werden. Dieses Grundstück liegt vor der ersten Bebauung des Ortsteils und wird zurzeit überackert.

Der Abstand vom Mittelpunkt des Mastes bis zur Flurstücksgrenze/Straße beträgt 25m.

Die Höhe des Mastes ist mit 52,24m angegeben.

Durch den Mast entsteht eine ca. 48m² große Baulastfläche auf dem privaten Flst. 15/4.

Das Grundstück ist nicht überplant, laut Flächennutzungsplan der Gemeinde Lübow wird diese Flst., als Fläche Für die Landwirtschaft geführt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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