Beschlussvorlage - VO/GV01/2008-120
Grunddaten
- Betreff:
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4. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Wohngebiet Karow" der Gemeinde Dorf Mecklenburg im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - Aufstellungsbeschluss und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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02.09.2008
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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24.09.2008
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung beschließt, den
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1
„Wohngebiet Karow“ im
südlichen Bereich des Wohngebietes zwischen der
Metelsdorfer Straße und dem „Gartensteig“ (
Planstraße J ), wie folgt zu ändern :
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die
Festsetzung der Geh- und Radwege zwischen der Metelsdorfer Straße und dem
„Gartensteig“ wird aus der Planung genommen
2. Die Entwürfe der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
„Wohngebiet Karow“ und der
Begründung werden
in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge
der Planung nicht berührt
werden, ist das
vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.
4. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3,
Abs. 2, in Verb. § 13, Abs. 2,
Nr. 2, BauGB öffentlich auszulegen.
5. Die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange sind zu beteiligen und
über die
öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Aufstellung des B- Planes wurde der Bau von insgesamt
drei Geh- und Radwegen als Verbindungswege zwischen der Metelsdorfer Straße und
der hierzu innerhalb des Plangebietes parallel verlaufenden Planstraße J
festgesetzt. Die Wege wurden jedoch im Zuge der Baugebietserschließung nicht
hergestellt. Die praktische Erfahrung der letzen Jahre hat gezeigt, dass
hierfür auch keine Notwendigkeit besteht.
Es wird eingeschätzt, dass auch künftig auf eine wegemäßige
Verbindung aus dem Wohngebiet heraus zur Metelsdorfer Straße verzichtet werden
kann. Hinzukommt, dass in diesen Bereichen vorhandene baulichen Anlagen und
Nutzungen gegen den Ausbau der Wege sprechen.
