Beschlussvorlage - VO/GV10/2008-073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt auf der Grundlage des § 52 der Kommunalverfassung M-V, die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt

 

in Höhe von                                         8.700,00 €

 

zur Finanzierung der Schulkostenbeiträge für das Schuljahr 2007/2008.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

41 Schüler der Gemeinde Hohen Viecheln besuchen die Regionalschule mit Grundschule Bad Kleinen. Es war ein Schullastenausgleich von 930 €/Schüler, entsprechend dem Schullastenausgleich 2006/2007 geplant. Der jetzt abzurechnende Schulkostenbeitrag 2007/2008 wurde für die Regionalschule Bad Kleinen in Höhe von 1.112,94 €/Schüler ermittelt, somit ergibt sich zum Planansatz eine Differenz von 7.500 €. Zusätzlich werden 1.200 € an Schulkostenbeitrag benötigt für ein nicht geplantes Kind, das eine Schule in Wismar besucht.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die überplanmäßigen Ausgaben fallen bei der Haushaltsstelle 10/1/22000.67200

in Höhe von 8.700,00 € an.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben wird durch nicht geplante Einnahmen der Haushaltstelle 10/1/88000.14000 – Mieten – in voller Höhe gewährleistet.

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