Beschlussvorlage - VO/GV10/2008-074
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für die Fahrzeughaltung der Freiwilligen Feuerwehr - Verwaltungshaushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Margot Baustian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Hohen Viecheln
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Vorberatung
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25.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt auf der Grundlage des § 52 der
Kommunalverfassung M-V, die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben der Haushaltsstelle
13000.5500
in Höhe
von 1.900,00
€
zur
Finanzierung der Fahrzeughaltung der Freiwilligen Feuerwehr Hohen Viecheln im
Haushaltsjahr 2008.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die
Fahrzeughaltung der Freiwilligen Feuerwehr sind für das Haushaltsjahr 2008
Ausgaben in Höhe von 4.000 € geplant, bisher sind rund 2.100 €
verausgabt, davon ca. 510 € für Versicherung (KSA), 1.200 € für
Kraft- und Schmierstoffe und 390 € für kleinere Reparaturen und
Prüfungen. Die Ausgaben liegen im Rahmen der üblichen Verwendung.
Mit Datum
vom 13.08.2008 liegt eine Rechnung in Höhe von 2.616,63 € vor für die
Reparatur des Löschfahrzeuges TLS 16. Eine Erneuerung des kompletten
Bremssystems war notwendig, um die Betriebssicherheit und Einsatzfähigkeit des
Löschfahrzeuges zu gewährleisten.
Der
Haushaltsansatz der Haushaltsstelle 13000.5500 wird mit Realisierung der
Rechnung um 694,31 € überschritten. Um die Betriebsbereitschaft der
Freiwilligen Feuerwehr Hohen Viecheln zu garantieren sollten überplanmäßige
Mittel in Höhe von insgesamt 1.900 € bereitgestellt werden (694,31
€ + Kraftstoffbedarf und ev. Reparaturen bis zum Jahresende).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
Die überplanmäßigen
Ausgaben fallen bei der Haushaltsstelle 10/1/13000.55000 in Höhe von 1.900,00
€ an.
Die
Deckung der überplanmäßigen Ausgaben wird durch zusätzliche Einnahmen der
Haushaltsstelle 10/1/81000.22000 – Konzessionsabgabe – in
voller Höhe gewährleistet.
