Beschlussvorlage - VO/GV08/2015-1550

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Tierzucht GUT Losten,  am 10.06.2015  =  200,00 € Geldspende für die FFw Losten

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4  KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € entscheidet der Hauptausschuss, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung, über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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