Beschlussvorlage - VO/GV11/2015-0404

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunal-verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept 2015.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist aufgrund § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben, und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Der Ergebnishaushalt 2015 der Gemeinde Ventschow konnte nicht ausgeglichen werden. Das Defizit im Finanzhaushalt wird durch die Inanspruchnahme von Kassenkreditmitteln gedeckt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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