Beschlussvorlage - VO/GV03/2015-0345
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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01.07.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten beschließt, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
EDEKA Jens Meier, Wismar, am 19.05.2015 = 200,00 Geldspende für die FFw
Groß Stieten
Detlef Gosling, Groß Stieten, am 11.06.2015 = 900,00 Geldspende für Heimat-u.
Kulturpflege
Ing. Büro für Tief- und Straßenbau Wismar, am 17.06.2015 = 200 Geldspende für Heimat-
und Kulturpflege
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne
von § 44 KV M-V.
