Beschlussvorlage - VO/GV03/2015-0345

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten beschließt, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

EDEKA Jens Meier, Wismar, am 19.05.2015 =   200,00 € Geldspende für die FFw

                                                                                            Groß Stieten

 

Detlef Gosling, Groß Stieten, am 11.06.2015 =   900,00 € Geldspende für Heimat-u.

                                                                                             Kulturpflege

 

Ing. Büro für Tief- und Straßenbau Wismar, am 17.06.2015 = 200 € Geldspende für Heimat-

                                                                                              und Kulturpflege

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne

von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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