Informationsvorlage - VO/GV09/2015-0811
Grunddaten
- Betreff:
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Information über die Voraussetzungen für die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens, die Zielstellungen, den Ablauf und die Möglichkeiten für Investitionen in die kommunale Infrastruktur in der Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Vorberatung
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13.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bodenordnungsverfahren dienen der Neuordnung des Eigentums an ländlichen Grundstücken. In der Regel erstreckt sich das Verfahrensgebiet über die Orts- und Feldlagen einer ganzen Gemarkung oder Gemeinde.
Bestehende Eigentums- und Nutzungskonflikte werden bereinigt und getrenntes Eigentum an Grundstücken und Gebäuden vorrangig zusammengeführt. In der Konsequenz entstehen aus zusammengelegten Splitterflächen wirtschaftlichere Flächeneinheiten.
Investive Maßnahmen im ländlichen Wegebau sowie in der öffentlichen und privaten Dorferneuerung sind in das Verfahren eingebunden und werden hoch gefördert. Sie verbessern die örtliche Infrastruktur, erhöhen den Wohnwert der Dörfer und helfen, Gewerbebetriebe anzusiedeln.
In der Sitzung der Gemeindevertretung informiert Frau Winkelmann, Leiterin der Abteilung Integrierte ländliche Entwicklung beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Flurneuordnungsbehörde über Voraussetzungen für die Anordnung von Flurneuordnungsverfahren, den Verfahrensablauf, die Zielstellungen und beantwortet Fragen. Sie ist auch Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde für die investiven Maßnahmen im Flurneuordnungs- oder Flurbereinigungsgebiet sowie Bewilligungsbehörde für Maßnahmen der lokalen LEADER-Aktionsgruppen.
