Beschlussvorlage - VO/GV09/2015-0815

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung Bobitz bevollmächtigt

 

Herrn/ Frau

 

zur Abgabe einer Negativbescheinigung für die Gemeinde Bobitz, dass kein gesetzliches Vorkaufsrecht vorliegt oder dass auf das Vorkaufsrecht verzichtet wird

(§§ 24 ff und § 22 DschG M-V).

Sollte das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, ist diese Erklärung nur durch den Bürgermeister abzugeben

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Notariate wird bei einem Verkauf von Privat an Privat die Gemeinde  aufgefordert eine Negativbescheinigung des Inhalts abzugeben, dass der Gemeinde kein gesetzliches Vorkaufsrecht zusteht oder dass ein etwa bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird (§§ 24 ff. BauGB und DschG M-V).

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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