Beschlussvorlage - VO/GV09/2015-0820

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5/92, hier Befreiung hinsichtlich der Dachneigung, Dachform und der vorgeschriebenen Hauptfirstrichtung für das Flurstück 39/15, Flur 1, Gemarkung Groß Krankow zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für das betroffene Grundstück ist im B-Plan Nr. 5/92 eine Dachneigung von 35 bis 55 Grad festgesetzt. Die Antragsteller beantragen eine Dachneigung von 25 Grad

Dazu ist festgesetzt, dass Satteldächer und Krüppelwalmdächer zulässig sind, die Antragsteller beantragen ein Walmdach, als Winkelbungalow. Dazu ist die Firstrichtung im    B-Plan festgelegt. Es wird beantragt die Hauptfirstrichtung entgegengesetzt der Straße bauen zu dürfen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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