Beschlussvorlage - VO/GV09/2015-0822

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept 2015

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist aufgrund § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben, und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Der Ergebnishaushalt 2015 der Gemeinde Bobitz konnte nicht ausgeglichen werden. Das Defizit im Finanzhaushalt wird durch Inanspruchnahme von Kassenkreditmitteln gedeckt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

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