Beschlussvorlage - VO/GV01/2015-0960
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Beitritt der Gemeinde Dorf Mecklenburg in den Kommunalen Arbeitgeberverband M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage rückverwiesen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Inge Hein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Haupt-und Finanzausschuss Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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14.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorteile der Mitgliedschaft: Eine Mitgliedschaft zum KAV Mecklenburg-Vorpommern bietet insbesondere folgende Vorteile:
? Das einzelne (ordentliche) Mitglied ist grundsätzlich von Auseinandersetzungen und dem Aufwand befreit, die sich durch den selbständigen Abschluss von Tarifverträgen (sog. Haustarifverträge) mit den Gewerkschaften ergeben. Durch die Tarifbindung besteht während der Laufzeit der Verbandstarifverträge die Friedenspflicht, d.h. Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel einer Änderung laufender Tarifverträge sind unzulässig.
? Jedes Mitglied wird aktuell und umfassend über einschlägige tarif-, arbeits-, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Änderungen sowie über die Entwicklung der Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit durch Rundschreiben unterrichtet.
? Jedes Mitglied hat Anspruch auf Beratung in Einzelfragen des Arbeits- und Tarifrechts, einschließlich Sozialversicherungs-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
Ergänzung:
Die Satzung des KAV Mecklenburg-Vorpommern kennt (ordentliche) Mitglieder und Gastmitglieder.
Die Mitglieder unterscheiden sich von den Gastmitgliedern vor allem dadurch, dass sie tarifgebunden im Sinne des § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) sind. Gastmitglieder unterliegen dieser Tarifbindung nicht, sie haben damit auch keinen Schutz durch die tarifvertragliche Friedenspflicht, ebenso keinen maßgeblichen Einfluss auf die Tarifpolitik oder Tarifverhandlungen.
Für Gastmitglieder liegt der Grundbeitrag um 10 % über den festgesetzten Beiträgen. Die Umlage je Beschäftigten beträgt für ordentliche Mitglieder und für Gastmitglieder jeweils 5,50 Euro.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Halbjahr zahlt die Gemeinde lt. Satzung einen Beitrag in Höhe von 657,25 Euro. Der Beitrag für die Gastmitgliedschaft beträgt für ein Halbjahr 712,25 Euro. Die zusätzliche Bereitstellung der benötigten finanziellen Mittel muss über den Haushalt 2015 bei dem Produkt 11400.5642000 erfolgen.
