Beschlussvorlage - VO/GV10/2015-0474
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Bauprogramm für den Ausbau des Waldweges in Hohen Viecheln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Hohen Viecheln
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss Hohen Viecheln
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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13.07.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung, dass für das Vorhaben Zuwendungen im Rahmen der Förderung des Ländlichen Wegebaus gewährt werden, soll die Befestigung des Waldweges in Hohen Viecheln auf einer Länge von 275 m in einer Breite von 3,50 m in Asphaltbauweise mit beidseitigen Banketten (0,50 m) und einer Entwässerungsmulde gemäß der in der Anlage beiliegenden Planung der Ingenieur Consult Häcker & Krauß GmbH erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2015 beschlossen, die Ingenieur Consult Häcker & Krauß GmbH mit den Ingenieurleistungen für den Ausbau des Waldweges im Rahmen des ländlichen Wegebaus zu beauftragen und den Bürgermeister bevollmächtigt, den Auftrag auszulösen. Für das Vorhaben soll eine Förderung beantragt werden.
Förderfähig ist die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Verbindungswege in einer Breite von 3,50 m in Asphaltbauweise mit beidseitigen Banketten. Dabei ist die Ableitung des Oberflächenwassers zu regeln. Das Vorhaben ist ein ausgleichspflichtiger Eingriff im Sinne der Naturschutzgesetze. Nach konkreter Eingriffsberechnung ist festzulegen, in welcher Weise und wo der Ausgleich erfolgen soll.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Planung und den Ausbau des Weges sollen in den Haushalt 2015 eingestellt werden damit im Falle einer kurzfristigen Bewilligung der Fördermittel, auch eine kurzfristige Bauausführung möglich ist. Die Baumaßnahme ist nicht straßenbaubeitragspflichtig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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198,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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94,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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18,7 kB
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