Beschlussvorlage - VO/GV04/2015-0351

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Jagdgenossenschaft Metelsdorf, am 22.05.2015 =  500,00 € Geldspende für Dorfverein

                                                                                                 Metelsdorf

 

Jagdgenossenschaft Metelsdorf, am 22.05.2015 =  500,00 € Geldspende für Erntefest

 

IBC Solar Invest GmbH,               am 24.06.2015 = 300,00 € Geldspende für Erntefest

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,

das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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