Beschlussvorlage - VO/GV02/2015-0552

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lübow beschließt dem Antrag zur Abweichung von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7, hier Abweichung von den zulässigen Wohneinheiten pro Grundstück, zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ein Antragsteller, der auch einen Kaufantrag im o.g. B-Plan Gebiet gestellt hat, beantragt eine Abweichung von den textlichen Festsetzungen, hier Beschränkungen der Zahl der maximalen Wohneinheiten je Wohngebäude auf eine Wohneinheit. Er begründet seinen Antrag damit, dass ein Bungalow mit zwei Eingängen mit insgesamt 160m² Wohnfläche (80m² je Wohneinheit) geplant ist.

 

Auszug aus der Begründung zum B-Plan: Um die Entwicklung des Wohnungsbestandes der Gemeinde Lübow gemäß Rahmenplan für den Stadt- Umland- Raum Wismar auf den ausgewiesenen Eigenbedarf abzustellen, wird die Zahl der zulässigen Wohneinheiten je Wohngebäude auf eine Wohneinheit beschränkt. Die Planung berücksichtigt somit auch das Ziel der Raumordnung, das die Entwicklung der Wohnkapazität auf den Eigenbedarf beschränkt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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