Informationsvorlage - VO/GV08/2015-1565

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

?         Für folgende Vorhaben wurden für 2015 bisher Zuwendungen bewilligt, die z.Zt. verbaut werden:

-     Ausbau Uferweg

-     LWB Losten-Hoppenrade 6. BA

 

?         Für folgende Vorhaben liegen gültige Anträge vor, die bislang nicht bewilligt wurden:

-          Bahnübergang Gallentin – Antragsüberarbeitung erforderlich, da Kosten geändert gem. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung

-          Planungs- und Beratungsleistungen für die Erschließung und Revitalisierung des denkmalgeschützten Mühlengeländes in Bad Kleinen – Bearbeitung beim LFI läuft, nachgeforderte Unterlagen wurden eingereicht

-          Teilsanierung des Gebäudes der Regionalen Schule Bad-Kleinen – Vorprüfung beim Innenministerium positiv, die Genehmigungsplanung ist zu erarbeiten und zur Prüfung vorzulegen 

 

?         Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung am 02.06.2015, haben alle nach der alten Richtlinie beantragten und noch nicht bewilligten Förderanträge ihre Gültigkeit verloren. Nach der neuen Richtlinie können nun bis zum 31.10. jeden Jahres Anträge gestellt werden. Die Bewilligung kann frühestens 2016 erfolgen. Für folgende Vorhaben wurden Zuwendungen beantragt:

-          Umbau von Räumlichkeiten in der Grundschule zur Bibliothek

 

Im Rahmen der LEADER-Förderung wurden Ideenstudien für folgende Vorhaben eingereicht, die nach Bewertung durch die LAG ggf. förmlich beantragt werden können:

-          Brückenneubau über den Wallensteingraben (Brusenbeker Mühle)

-          Haus des Gastes auf dem Mühlengelände

-          Gartenrundweg

 

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