Beschlussvorlage - VO/GV08/2015-1552

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Diskussionsgrundlage:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen begrüßt ausdrücklich die weitere Stärkung der zentralen Orte. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung des Wohnungsbaus und der medizinischen Versorgung und des Einzelhandels hervorgehoben. Es wird nachdrücklich gefordert, hier entsprechende Fördermöglichkeiten zu schaffen, damit die Gemeinden ihre Umlandfunktion wahrnehmen können. Die Auswirkungen finanzieller Einschränkungen der zentralen Orte sind stärker in das Raumentwicklungsprogramm zu integrieren. Die Ausweisung der Gemeinde Bad Kleinen als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft beschränkt die weitere Entwicklung der Gemeinde. Ausdrücklich begrüßt wird, dass nur landwirtschaftliche Flächen ab einer Bodenwertzahl 50 einbezogen werden und die Ortslagen von diesen Einschränkungen befreit sind. Trotz dieser Regularien sollte diese Einschränkung durch Kompensationsmaßnahmen und Förderungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Hierzu bietet die Aufnahme der Gemeinde Bad Kleinen als Vorbehaltsgebiet Tourismus die besten Möglichkeiten. Die Gemeinde Bad Kleinen verfügt zumindest über 2 Kriterien zur Festlegung des Vorbehaltsgebietes Tourismus.

 

Der weitere Ausbau der Elektrifizierung der Bahnstecke Lübeck – Schwerin darf nicht dazu führen, dass der Kontenpunktbahnhof Bad Kleinen weiterhin an Bedeutung verliert.

Als zentraler Ort ist die weitere Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur und somit die Rekonstruktion auch des Bahnhofes Bad Kleinen vorrangig in das Landesraument-wicklungsprogramm mit aufzuführen.

 

Der weitere Ausbau der Breitbandversorgung wird ausdrücklich begrüßt.

 

Die Gemeinde Bad Kleinen liegt ebenfalls im Vorbehaltsgebiet Trinkwasser. Diese Gebiete sind neu in das Raumentwicklungsprogramm aufgenommen. Eine Einschränkung für die Entwicklung der Gemeinde ist nicht zu erkennen. Bei allen Ausbaumaßnahmen muss jedoch dieses Kriterium mit berücksichtigt werden.

 

Die Gemeinde Bad Kleinen verfügt über ein Windeignungsgebiet für Windkraftanlagen (Losten/Hoppenrade). Weitere Windeignungsgebiete sind nicht ausgewiesen. Die Gemeinde verzichtet ausdrücklich auf die weitere Ausweisung von Windeignungsgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bad Kleinen erhält die Möglichkeit, der Stellungnahme zur 2. Stufe der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogrammes MV. Die Stellungnahme sollte sich auf folgende Bereiche konzentrieren:

?      die Betreibung des ländlichen Zentralortes und die Möglichkeiten der weiteren Entwicklung der gesamten Infrastruktur und des Einzelhandels

?      die Ausweisung bzw. Nichtausweisung als ländlicher Gestaltungsraum

?      der Ausbau der Wohnbebauung

?      die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft und Vorhaltsgebiet Tourismus

?      der Bahnknotenpunkt Bad Kleinen im Zusammenhang mit dem Bau der Verbindungskurve Lübeck Schwerin um Bad Kleinen

?      den Ausbau der digitalen Kommunikationsinfrastruktur (Breitbandtechnologie)

?      und des Vorbehaltsgebietes Trinkwasserversorgung

 

Hinweis:

Die vollständigen Planungsunterlagen können auf der Internetseite des Amtes

Dorf Mecklenburg Bad Kleinen und der Verlinkung mit der Raumordnungsbehörde eingesehen werden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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