Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-216
Grunddaten
- Betreff:
-
Platzkosten in der Kindertagesstätte Bad Kleinen ab 01. Oktober 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeiter:
- Marion Stasiak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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09.09.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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Vorberatung
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10.09.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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01.10.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am
Dienstag, den 26. 08. 2008, fanden die Entgeltverhandlungen für die zukünftigen
Platzkosten für die Kindertagesstätte Bad Kleinen beim Landkreis
Nordwestmecklenburg statt.
Die
Verhandlungen sind notwendig geworden, weil der Bedarf an Hortplätzen von 92
auf 120 Plätze gestiegen ist. Außerdem soll zum 01. 01. 2009 die zweite
integrative Kindergartengruppe eröffnet werden. Die letzten
Platzkostenverhandlungen fanden für die Kita Bad Kleinen im Februar und Juli
2006 statt.
Die
Ausschüsse müssen nun über die Beteiligung der Gemeinde auf der Grundlage des §
20 des Gesetzes zur Förderung von Kindern und Kindertageseinrichtungen und in
Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) beraten und in der
Gemeindevertretung muss der dementsprechende Beschluss gefasst werden.
Siehe
Anlage
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Platzkosten sind mit der folgenden Anzahl von Kindern in den einzelnen
Betreuungsarten berechnet worden:
Kripee GT 13
TZ 10
HAT 1
Kiga GT 59
TZ 75
HAT 10
Hort GT 64
TZ 54
Bei
Übernahme der Platzkosten durch die Gemeinde von 50 % wird im Jahr 2009 ein
Betrag von 350.763,96 € als Gemeindeanteil gezahlt werden müssen.
Wenn die
Gemeinde sich bei der Beteiligung wieder auf die alten Prozentsätze orientiert,
wird ein Betrag von 369.307,92 € im Haushaltsjahr 2009 gezahlt
werden müssen.
Das
werden im Haushaltsjahr 2009 - 18.543,96 € - mehr sein, als
bei einer Beteiligung
von 50 %.
Es wird
darauf hingewiesen, dass bei veränderten Kinderzahlen sich auch die Beteiligung
der Gemeinde an den Platzkosten verändern wird.
