Informationsvorlage - VO/GV11/2015-0410

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Integrierte ländliche Entwicklung (ILERL M-V)

Ziel und Gegenstand

Im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-

Vorpommern 2014 bis 2020 werden mitfinanziert:

 

?         Flurbereinigung und Flurneuordnung,

Zuwendung 75 – 90 %, kein Kofinanzierungsanteil

 

?         dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen,

Zuwendung 65 – 75 %, kein Kofinanzierungsanteil

 

?         Dorferneuerung und -entwicklung, Freizeit und Kultur,

Zuwendung 35 – 90 %, ggf. 25 % Kofinanzierungsanteil

 

?         Basisdienstleistungen zur Grundversorgung,

Zuwendung 90 – 100 %, ggf. 25 % Kofinanzierungsanteil

 

?         kleine touristische Infrastruktureinrichtungen,

Zuwendung 80 – 90 %, ggf. 25 % Kofinanzierungsanteil

 

Auf Basis der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden mitfinanziert:

 

?         Dorferneuerung und -entwicklung (öffentliche Träger),

Zuwendung 65 – 75 %, kein Kofinanzierungsanteil

 

?         Breitbandversorgung ländlicher Räume, Zuschüsse zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke, kein Kofinanzierungsanteil

?         Flurbereinigung und -neuordnung (nichtinvestive Ausführungskosten).

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die das jeweilige Vorhaben durchführen.

Voraussetzungen

Investive Maßnahmen werden nur gefördert, wenn die Zuwendung 5.000 EUR überschreitet.

Das zu fördernde Vorhaben soll der Umsetzung eines vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz anerkannten integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes dienen oder Bestandteil der lokalen Entwicklungsplanung innerhalb eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz sein (mit Ausnahme von Maßnahmen der Breitbandversorgung und nichtinvestiven Ausführungskosten für Flurbereinigung und -neuordnung).

Darüber hinaus gelten die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Förderbereichs.

Förderung der lokalen Entwicklung (LEADER M-V)

Ziel und Gegenstand

Durchführung von Vorhaben zur Umsetzung der von der lokale Aktionsgruppe Westmecklenburgische Ostseeküste betriebenen Strategie für die lokale Entwicklung. Die Höhe der Zuwendung beträgt 90 %, bei 10 % Kofinanzierungsanteil der Gemeinde.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die das jeweilige Vorhaben durchführen.

Voraussetzungen

Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die LAG den Beschluss gefasst hat, das Vorhaben aus ihrem Budget zu unterstützen. Gefördert werden Investitionen bis 400.000 € zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung, die durch die LAG nach einem von ihr festgelegten und bekannt gemachten Verfahren ausgewählt werden.

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Anlagen

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