Informationsvorlage - VO/GV11/2015-0410
Grunddaten
- Betreff:
-
Information über die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Förderung der lokalen Entwicklung in M-V für die Förderperiode 2014-2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
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Vorberatung
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24.08.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Integrierte ländliche Entwicklung (ILERL M-V)
Ziel und Gegenstand
Im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-
Vorpommern 2014 bis 2020 werden mitfinanziert:
? Flurbereinigung und Flurneuordnung,
Zuwendung 75 90 %, kein Kofinanzierungsanteil
? dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen,
Zuwendung 65 75 %, kein Kofinanzierungsanteil
? Dorferneuerung und -entwicklung, Freizeit und Kultur,
Zuwendung 35 90 %, ggf. 25 % Kofinanzierungsanteil
? Basisdienstleistungen zur Grundversorgung,
Zuwendung 90 100 %, ggf. 25 % Kofinanzierungsanteil
? kleine touristische Infrastruktureinrichtungen,
Zuwendung 80 90 %, ggf. 25 % Kofinanzierungsanteil
Auf Basis der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) werden mitfinanziert:
? Dorferneuerung und -entwicklung (öffentliche Träger),
Zuwendung 65 75 %, kein Kofinanzierungsanteil
? Breitbandversorgung ländlicher Räume, Zuschüsse zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke, kein Kofinanzierungsanteil
? Flurbereinigung und -neuordnung (nichtinvestive Ausführungskosten).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die das jeweilige Vorhaben durchführen.
Voraussetzungen
Investive Maßnahmen werden nur gefördert, wenn die Zuwendung 5.000 EUR überschreitet.
Das zu fördernde Vorhaben soll der Umsetzung eines vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz anerkannten integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes dienen oder Bestandteil der lokalen Entwicklungsplanung innerhalb eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz sein (mit Ausnahme von Maßnahmen der Breitbandversorgung und nichtinvestiven Ausführungskosten für Flurbereinigung und -neuordnung).
Darüber hinaus gelten die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Förderbereichs.
Förderung der lokalen Entwicklung (LEADER M-V)
Ziel und Gegenstand
Durchführung von Vorhaben zur Umsetzung der von der lokale Aktionsgruppe Westmecklenburgische Ostseeküste betriebenen Strategie für die lokale Entwicklung. Die Höhe der Zuwendung beträgt 90 %, bei 10 % Kofinanzierungsanteil der Gemeinde.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die das jeweilige Vorhaben durchführen.
Voraussetzungen
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die LAG den Beschluss gefasst hat, das Vorhaben aus ihrem Budget zu unterstützen. Gefördert werden Investitionen bis 400.000 zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung, die durch die LAG nach einem von ihr festgelegten und bekannt gemachten Verfahren ausgewählt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,7 kB
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