Beschlussvorlage - VO/GV01/2015-0991

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zur Wahl von Jan Brunokowski zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Dorf Mecklenburg.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfe-leistungen durch Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Wahlversammlung  der Freiwilligen Feuerwehr Dorf Mecklenburg am 10.08.2015 wurde der Kamerad Jan Brunokowski mit der Zwei- Drittel- Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSch G M-V bedarf die Wahl der Orts- und Gemeindewehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter in das Beamtenverhältnis berufen und zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist die Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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