Beschlussvorlage - VO/GV01/2015-0992
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Vertrag zur Bereitstellung von Löschwasser durch den Zweckverband Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Eckhard Rohde
- Beteiligt:
- Amt für Ordnung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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08.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Löschwasserversorgung der Gemeinde ist eine Pflichtaufgabe, welche im § 3 des Brandschutzgesetztes M-V klar definiert ist. Bisher wurde die Entnahme von Löschwasser aus dem Hydrantensystem durch den Zweckverband Wismar geduldet. Diese Löschwasserentnahme diente jedoch lediglich der Erstbrandbekämpfung und stellte keine Garantie dar, dass ausreichend Löschwasser bereitgestellt wird.
Die Entnahme des Löschwassers wurde durch den Zweckverband Wismar in Höhe des Trinkwasserpreises abgerechnet. Der vorhandene Vertrag dient der Regelung, dass durch den Zweckverband Wismar zukünftig in allen Orten nach Möglichkeit ausreichend Löschwasser aus dem Trinkwassernetz bereitgestellt wird. Hierzu wird durch den Zweckverband Wismar ein Hydrantenplan erarbeitet, auf welchem die genauen Löschwasserentnahmewerte verzeichnet sind.
Die Notwendigkeit des Abschluss des Vertrages ergibt sich auch aus der zunehmenden Abfrage des Landkreises Nordwestmecklenburg im Rahmen der Baugenehmigung. Hier wird die Gemeinde aufgefordert, eine exakte Aussage zur Löschwassergrundversorgung auf der Grundlage des § 2 Brandschutzgesetzes M-V zu tätigen. Bisher liegen für eine solche Aussage nur ungenaue Zahlen vor, da grundsätzlich nicht davon auszugehen ist, dass in allen Dörfern ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht.
Nach Abschluss des Vertrages können dann die vorhandenen Hydrantenpläne in die Einsatzdokumentationen der FF eingearbeitet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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